Flugmedizinisches Angebot für in der Luftfahrt tätige Personen

Flugmedizinische Untersuchungen umfassen Erstuntersuchungen und regelmäßige Untersuchungen sowie Gesundheitszeugnisse für Piloten, Pilotenanwärter, technisches Personal und Flugbesatzung.

Flugmedizinische Untersuchung für Piloten, Kabinenpersonal und Flugverkehrsleiter

Flugmedizinische Untersuchungen zielen darauf ab, ein erhöhtes Risiko plötzlicher handlungsunfähiger Erkrankungen wie Epilepsie oder Diabetes zu erkennen, die eine Person in am Arbeitsplatz (Cockpit) plötzlich handlungsunfähig machen und zu lebensbedrohlichen Situationen im Alltag führen können.

Flugmedizinische Untersuchungen für Piloten, Flugbegleiter und Fluglotsen sollen Piloten, Flugbegleitern, Fluglotsen und Passagieren während ihres Fluges Sicherheit geben. Eine Person, die an Farbenblindheit leidet, kann aufgrund der Unfähigkeit, zwischen grünen und roten Farben zu unterscheiden, als Beufspilot untauglich sein, jedoch durchaus als Privatpilot Flüge geniessen können. All dies sind Zustände, die im Flugbetrieb berücksichtigt werden müssen. Flugmedizinische Prüfer (AME) sind auf die Untersuchung von Erkrankungen spezialisiert, die die Erfüllung von Aufgaben während der Arbeit in der Luftfahrt- oder Lufttransportindustrie beeinträchtigen könnten.

Flugmedizinische Untersuchungen sind nicht nur zum Schutz der in der Flugsicherung tätigen Personen wichtig, sondern ganz allgemein aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen, die in der modernen Luftfahrt Standart sind. Die flugmedizinischen Untersuchungen umfassen auch die Prüfung auf Krankheiten und Beschwerden, die mit unregelmäßigen Arbeitsplänen und/oder Essgewohnheiten (oft energiereiche Snacks und kohlensäurehaltige Getränke) sowie Stress zusammenhängen. Flugmedizinische Untersuchungen bieten sowohl Schutz für Mitarbeiter als auch Sicherheit für alle anderen, die mit der Luftfahrt zu tun haben.

Willkommen bei Heliostar

Wir sind darauf spezialisiert, flugmedizinische Untersuchungen für Piloten, Flugbegleiter und Fluglotsen aller Klassen anzubieten – sowohl für Berufspiloten (Klasse 1) als auch Privatpiloten (Klasse 2).

Klasse 1 (Berufspiloten) und Klasse 3 (Fluglotsen)

Die ärztliche Prüfung der Klassen 1 und 3 richtet sich an Berufspiloten und Fluglotsen, die darüber nachdenken, zu einem späteren Zeitpunkt in die Luftfahrtbranche einzusteigen und von einer erstklassigen ärztlichen Untersuchung zu profitieren, da dadurch sichergestellt wird, dass sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um ihr Berufsziel zu erreichen z.B. bei einer Fluggesellschaft. First-Class-Medicals sind die höchste verfügbare medizinische Klasse und werden benötigt für:

  • Inhaber eines Luftverkehrspilotenscheins, die ihre Rechte ausüben.
  • Second in Command auf Flugzeugen, die drei oder mehr Piloten erfordern.
  • Berufspilotenlizenz z.B. für Rundflüge.

Klasse 2 (Privatpiloten)

Privatpiloten, etwa Hobbypiloten oder Piloten, die ihr Flugzeug auf Privatreisen nutzen, entscheiden sich in der Regel für das Gesundheitszeugnis zweiter Klasse. Solche Medicals sind erforderlich für:

  • Alle Piloten, die die mit Privat-, Freizeit- oder Studentenpilotenzertifikaten verbundenen Privilegien nutzen möchten; einschließlich Fluglehrern oder Mitgliedern der Flugbesatzung, die kein Erstklassmedical benötigen (sofern nicht anders angegeben)
  • Piloten-Examiner müssen mindestens über ein ärztliches Attest zweiter Klasse verfügen, das noch nicht abgelaufen ist, bevor sie praktische Prüfungen abnehmen können, wie z. B. Flugbeförderungszeugnisse und Pilotenscheine.

Kabinenpersonal (Cabin Crew)

  • Kabinenpersonal, welches in der Regel für eine Fluggesellschaft arbeitet benötigt eine Cabin-Crew-Attestation.

LAPL

  • Piloten mit einem LAPL-Zeugnis können mit niedrigeren medizinischen Standards fliegen, sofern sie bestimmte Anforderungen und Richtlinien einhalten. Die folgenden Optionen sind jedoch für LAPL-Piloten nicht zulässig:
  • Flug eines Luftfahrzeugs mit mehr als vier Sitzplätzen und einem zugelassenen maximalen Startgewicht von mehr als 2.000 Kilogramm
  • Rundflüge gegen Entgelt
  • Flüge außerhalb der Europäischen Union